Jeder hat das Recht auf Beratung.

Jeder Mensch hat das Recht, kostenlos beraten zu werden. Die Beratung hilft dabei:

    • Was sind meine Rechte?
    • Was muss ich tun (Pflichten)?

Wer muss beraten?

Die Stellen, die für Sie zuständig sind, müssen Sie beraten. Zum Beispiel:

    • Das Jobcenter
    • Die Krankenkasse
    • Die Rentenversicherung
    • Diese Stellen nennt man Leistungs-Träger.

Was sagen Gerichte zu § 14 SGB I?

Gerichte haben entschieden, dass Behörden gut beraten müssen. Wenn sie das nicht tun, kann es Folgen haben. Beispiele:

    • BGH (Bundesgerichtshof) hat 2018 und 2021 entschieden, dass Beratung wichtig ist.
    • Ein Verwaltungsgericht in München hat auch entschieden, ob Behörden richtig beraten haben.

Beratung für Menschen mit Behinderungen (§ 106 SGB IX)

Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf Beratung. Die Beratung hilft dabei:

    • Was braucht die Person?
    • Welche Hilfe gibt es speziell für Menschen mit Behinderungen?
    • Wie kann man in der Gesellschaft teilnehmen (z. B. auch bei Ehrenämtern)?
    • Welche Formulare muss man ausfüllen?

Die Beratung hilft auch bei:

    • Der Auswahl von Anbietern, z. B. für Pflege oder Betreuung.
    • Der Kontaktaufnahme mit Hilfsangeboten.

Was bedeutet Unterstützung in der Beratung?

Die Beratung hilft zum Beispiel:

    • Beim Ausfüllen von Anträgen.
    • Wenn mehrere Ämter zuständig sind, hilft die Beratung dabei, dass alles schnell bearbeitet wird.
    • Es gibt Hilfe, um Leistungen zu bekommen.
    • Es gibt Hilfe bei der Planung, wie man gut am Leben in der Gemeinschaft teilnimmt.

Wichtige Gerichtsentscheidungen:

    • BGH, 02.08.2018 – III ZR 466/16: Fehlerhafte Beratung durch das Sozialamt kann zu Schadensersatz führen.
    • BSG, 17.06.2021 – B 3 P 5/19 R: Wenn ein Krankenhaus die Eltern nicht informiert, dass sie Pflegegeld bekommen können, muss die Pflegekasse das Geld rückwirkend zahlen.

Schadensersatz bei schlechter Beratung:

    • Wenn ein Beamter oder eine Behörde jemanden falsch berät und dadurch ein Schaden entsteht, muss der Schaden ersetzt werden.
    • Aber: Der Schaden muss so groß sein, dass die betroffene Person keine andere Möglichkeit hat, den Schaden zu ersetzen.

Beispiel Pflegegeld trotz fehlendem Antrag:

    • Ein Kind wird schwer krank und braucht Pflege.
    • Das Krankenhaus informiert die Eltern nicht darüber, dass sie Pflegegeld bekommen können.
    • Die Eltern stellen erst später einen Antrag auf Pflegegeld.
    • Das Gericht hat entschieden, dass die Pflegekasse das Geld rückwirkend zahlen muss, weil die Beratung nicht richtig war.

Was bedeutet das für Betroffene?

Du kannst Leistungen (z. B. Pflegegeld) auch rückwirkend erhalten, wenn:

    • Du pflegebedürftig bist oder warst.
    • Das Krankenhaus oder ein anderes Amt wusste das, aber du wurdest nicht darüber informiert.
    • Du hast deshalb keinen Antrag gestellt.

Dann bekommen Sie das Geld so, als hätten Sie von Anfang an einen Antrag gestellt.